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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Restaurants Neugrüns Köche
1. Allen Lieferungen, Leistungen und speziell abgesprochenen Menüfolgen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Davon abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Leistungsbeziehenden oder eines Vermittlers sind für Neugrüns Köche unverbindlich und verpflichten Neugrüns Köche nicht, wenn sie diesen nicht widerspricht. Nur soweit Neugrüns Köche abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, erhalten sie Geltung.
3. Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Der Leistungsempfänger/Vermittler hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamation der Rechnungsstellung nach Ablauf von 3 Monaten werden von Neugrüns Köche nicht mehr berücksichtigt.
4. Der Empfänger hat die Lieferung/Leistung rechtseitig vor Annahme/Quittierung sorgfältig auf Schäden und Fehlmengen zu untersuchen und diese sofort zu beanstanden. Neugrüns Köche ist sofort von ihm zu unterrichten.
5. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
6. Bei Versäumnis der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist besteht nicht, wenn der Leistungsempfänger/Vermittler die Ware unsachgemäß behandelt hat.
7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die gesamte Rechnungssumme, innerhalb der ersten 10 Tage, nach dem Reservierungsdatum/Rechnungsdatum auf genanntes Konto zu überweisen.
8. Der Leistungsempfänger/Vermittler verpflichtet sich Neugrüns Köche mindestens 72 Stunden vor dem Tag des Reservierungs- und/oder Lieferungsdatums eventuelle Änderungen der Personanzahl mitzuteilen, so dass die Leistungen, sofern vom Leistungsempfänger/Vermittler gewünscht, angepasst werden können. Der Tag des Reservierungs-/Rechnungsdatums beginnt am Tag der Reservierung/Lieferung 0:00 Uhr. Sollte der Leistungsempfänger/Vermittler dies versäumen sind alle Leistungen so zu begleichen, wie vorab reserviert/vereinbart. Dies bezieht sich auch auf die Verringerung der Personenzahl bei vorbestellten Menüabfolgen im Restaurant Neugrüns Köche
9. Neugrüns Köche macht geltend, dass ab 1:00 Uhr Nachts eine Servicepauschale von 150,-€ pro Stunde und angefangene Stunde zu zahlen ist. Die Servicepauschale gilt als ausgeschlossen, wenn beide Vertragsparteien einen Mindestumsatz für den betreffenden Abend haben und/oder anderweitige Vereinbarungen diesbezüglich schriftlich treffen.
10. Neugrüns Köche ist gemäß § 305BGB dazu verpflichtet den Vertragspartner auf die AGB hinzuweiweisen. Der Vertragspartner kann die AGB jederzeit auf der homepage von Neugrüns Köche nachlesen. Homepage: http://www.neugruenskoeche.de/agb.html. Ist dem Vertragspartner dies aus technischen Gründen unmöglich, wird ihm auf Nachfrage ein Exemplar auf dem Postweg übersendet. Die AGB gelten als zugegangen, wenn kein Widerspruch mit Ablauf von 2 Tagen, nach Übersendung des Hinweises auf die AGB oder nach Vertragsschluss, bei Neugrüns Köche schriftlich eingeht.
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11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Leistungsempfänger/Vermittlers abgeschlossenen Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung.
12. Für Gruppen ab zehn Personen oder Gruppen mit einem extra bestellten Menü muß eine Anzahlung von € 10,- pro Person entrichtet werden. Der Betrag wird bei Absage als Unkostenpauschale einbehalten.
Stand Dezember 2008
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